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Neukam Heizung Sanitär
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KfW-Förderung für die Brenn­stoff­zellen­heizung

Maximal 34.300 Euro Zuschuss für inno­vative Heiz­technik

Brennstoffzellen-Heizungen kom­binieren die Strom- und die Wärme­erzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung), das Heizen mit einer Brenn­stoff­zellen­heizung ist daher sehr umwelt­schonend und kann einen Beitrag zur Energie­wende leisten. In der Brenn­stoff­zelle wird in einem chemischen Ver­fahren aus Erdgas Wasser­stoff als Energie­lieferant gewonnen. Die Brenn­stoff­zellen­heizung bietet ein gutes Verhältnis von er­zeugtem Strom zur nutz­baren Abwärme und wird des­halb von der KfW gefördert. Seit 01.07.21 ist die Richt­linie "Bundes­förderung für inno­vative Brenn­stoff­zellen­heizgeräte" Grund­lage der Förderung. Für die KfW-För­derung ist die Ein­bindung eines Experten für Energie­effizienz Voraus­setzung.

Was wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brenn­stoff­zelle bzw. 40 % der förderfähigen Gesamt­kosten
  • für den Einbau in neue oder bestehen­de Gebäude
  • für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude
  • für Leistungen des Ex­per­ten für Energie­effizienz

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